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LIFO-Verfahren: Hintergründe und die optimale Software-Unterstützung

In der Unternehmenspraxis existieren verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren, welche sowohl in der Lagerwirtschaft als auch im Rechnungswesen eine Rolle spielen. Eine weitverbreitete Methode ist das LIFO-Verfahren (Last In - First Out). Während die Methode in der Lagerhaltung frei gewählt werden darf, gelten für die bilanzielle und steuerliche Bewertung genaue Vorgaben. Dieser Artikel beleuchtet alle wichtigen Aspekte der LIFO-Methode und zeigt zudem auf, wie das Verfahren unter Einsatz geeigneter Software optimal angewendet wird.

 

 

 


Welche Verbrauchsfolgeverfahren gibt es?

LIFO, FIFO, LOFO, HIFO - mit diesen Begriffen müssen sich Lagerverwalter und Buchhalter im Tagesgeschäft gleichermaßen auseinandersetzen. Insbesondere bei der Bilanzierung von Lagerbeständen ist genau geregelt, welches Verfahren angewandt werden darf. Noch strengere Vorgaben beinhaltet das Steuerrecht, wenn es um die Bestandsbewertung sowie die Ermittlung von Herstellungs- und Anschaffungskosten im Bereich des Umlaufvermögens geht.

In der Lagerverwaltung hat das Verbrauchsfolgeverfahren zunächst rein logistische und sortimentspolitische Hintergründe. Es geht hier beispielsweise darum, Waren vor Verderb und Überalterung zu schützen, Kommissionierungszeiten zu minimieren oder eine optimale Umschlagshäufigkeit zu erzielen. Anders stellt sich die Situation bei der bilanz- und steuerwirksamen Bewertung von Rohstoffen, Zukaufteilen, Handelswaren, Zwischenerzeugnissen und fertigen Produkten dar. Hier macht das Handelsrecht klare Vorgaben. So besagt § 256 HGB Folgendes:

"Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. [...]"

Anders formuliert bedeutet dies, dass für die Bilanzierung ausschließlich das FIFO- und das LIFO-Verfahren erlaubt sind.

Einen Schritt weiter geht das Steuerrecht. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG ist nur die LIFO-Methode als Verbrauchsfolgeverfahren in der Steuerbilanz zulässig. Hier ist zu lesen:

"Steuerpflichtige [...] können für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellen, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht oder veräußert worden sind, soweit dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht."

Im Folgenden möchten wir die gängigsten Verbrauchsfolgeverfahren genauer betrachten. Aufgrund der hohen handels- und steuerrechtlichen Relevanz werden wir uns hierbei insbesondere auf das LIFO-Verfahren konzentrieren.

Was ist das LIFO-Verfahren (Last in - First out)?

LIFO ist die Abkürzung für „Last in - First out“. Diese Formulierung drückt aus, dass die zuletzt eingekauften oder fertiggestellten Produkte zuerst verbraucht bzw. verkauft werden. Kommt dieses Prinzip in der Lagerverwaltung zur Anwendung, so befinden sich die neuesten Produkte vorne im Lagerplatz und werden aufgrund dessen auch zuerst entnommen.

Diese Situation wird aus Gründen der Vereinfachung teilweise bewusst herbeigeführt - beispielsweise, wenn es sich um unverderbliche Waren mit hoher Umschlagshäufigkeit handelt. Auch bei Schüttgütern, die naturgemäß gar keine andere Handhabung ermöglichen, kommt die LIFO-Methode aus logistischer Sicht zum Einsatz. Gleiches gilt für Güter, die gestapelt gelagert werden. Hier erfolgt die Entnahme zwangsläufig von oben, sodass die zuletzt hinzugefügten Produkte zuerst verbraucht werden.

In bilanzieller Hinsicht hat das LIFO-Verfahren in erster Linie die Aufgabe, die Bewertung der Vorräte zu vereinfachen. Hier spielt der Einstandspreis, mit dem Bestände in die Bilanz einfließen, eine entscheidende Rolle. Wird die LIFO-Methode angewandt, so werden sämtliche Vorräte mit den Einstandspreisen der ältesten Zugangsbuchungen bewertet, da davon ausgegangen wird, dass die neuesten Zugänge bereits verbraucht wurden.

Aus Software-Sicht bedeutet dies, dass jeder Zugang eines Produkts einzeln aufgezeichnet werden muss. Jede Wareneingangsbuchung muss also mindestens die Zugangsmenge, das Zugangsdatum und den Einstandspreis enthalten. Bei Entnahmen wird ebenfalls gemäß FIFO abgebucht. Die Materialkostenverbuchung erfolgt also mit dem Wert des ältesten Zugangs.

Permanentes LIFO-Verfahren vs. Perioden-LIFO-Verfahren

Gemäß den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) kann das LIFO-Verfahren sowohl permanent als auch periodisch angewandt werden. Bei der permanenten Methode werden Zugänge und Abgängen fortlaufend wert- und mengenmäßig erfasst. Die Bestandsbewertung ist demnach jederzeit aktuell.

Die periodische Vorgehensweise soll der Vereinfachung dienen. Hier werden Veränderungen im Bestand ausschließlich in bestimmten Zeitabständen, etwa zum Abschluss des Geschäftsjahres, ermittelt. Ergibt sich hieraus für bestimmte Produkte keine Bestandsveränderung, so wird einfach der Wert des Anfangsbestandes fortgeschrieben. Hat sich der Bestand erhöht, so erfolgt die Bewertung des Mehrbestandes mit den Werten der ältesten Zugangsbuchungen der Periode oder alternativ zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des definierten Zeitraums. Hierdurch entstehen Schichten (auch Layer genannt), die separat bewertet sind. Hat sich der Bestand reduziert, so wird die Mindermenge von den zuletzt entstandenen Schichten zu deren Wert des Anfangsbestandes abgezogen.

Was ist das FIFO-Verfahren (First in – First out)?

Das FIFO-Verfahren ist der Umkehrschluss von LIFO. Zuerst angeschaffte Produkte werden hierbei auch zuerst verbraucht oder verkauft. Für die Lagerverwaltung und auch die Lagerbuchhaltung bedeutet dies, dass stets zuerst auf die ältesten Bestände zugegriffen wird. Dieses Vorgehen ist aus logistischer Sicht in den meisten Fällen Standard, da es das Unternehmen vor dem Verderb oder einem Wertverlust von Waren schützt. Für die Bilanzierung bedeutet FIFO, dass die Bestände mit den Einstandspreisen der letzten Lieferung bewertet werden müssen.

Welche Bedeutung haben das LOFO- und das HIFO-Verfahren?

Der Vollständigkeit halber seien auch die Methoden LOFO (Lowest in – First out) und HIFO (Highest in – First out) erwähnt. Beide Verfahren sind nach deutschem Handelsrecht in puncto Bilanzierung nicht mehr zulässig. In der Kostenrechnung finden sie jedoch immer noch Anwendung. Kurz und knapp besagen die beiden Methoden Folgendes:

  • LOFO-Verfahren: Produkte mit dem geringsten Wert verlassen das Lager zuerst
  • HIFO-Verfahren: Produkte mit dem höchsten Wert verlassen das Lager zuerst

Das LIFO-Verfahren softwaregestützt umsetzen

Um das LIFO-Verfahren ohne großen Aufwand rechtssicher anzuwenden, ist geeignete Software unerlässlich. So sind verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren häufig Bestandteil der Materialwirtschaft in ERP-Systemen. Meist werden Materialien, die eine LIFO-Bewertung erhalten sollen, im Materialstammsatz aus Sicht der Lagerbuchhaltung entsprechend gekennzeichnet. Sobald dies erfolgt ist, zieht das System die ältesten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Bewertung des Materials heran.

Die Werte stammen in der Regel entweder aus Lieferantenrechnungen oder aus Fertigungsaufträgen, welche ebenfalls in der ERP-Software vorliegen. Dies ermöglicht eine automatische Wertermittlung, sodass Anwender bei der Bestandsbewertung normalerweise nicht manuell eingreifen müssen.

Ausnahmen bestehen lediglich bei (gesetzlich vorgeschriebenen) Umbewertungen. Ein weiterer Pluspunkt: Wird die Kalkulation ebenfalls im ERP-System vorgenommen, so fließen die Kosten dem gewählten Bewertungsverfahren entsprechend auch in die Nachkalkulation ein.

Fazit

Was die Lagerhaltung betrifft, so werden in der Praxis die zuerst eingelagerten Produkte meist auch zuerst entnommen. Das FIFO-Verfahren ist also aus logistischer Sicht am praktikabelsten. Werte für die Bilanzierung können hingegen wahlweise nach der FIFO- oder LIFO-Methode ermittelt werden.

Hier ist beispielsweise die Fragestellung ausschlaggebend, mit welchem Vorgehen sich eine möglichst positive Darstellung des Umlaufvermögens in der Bilanz realisieren lässt. Gleichzeitig soll der Lagerwert natürlich realistisch sein. Was die Steuerbilanz betrifft, so ist ausschließlich die LIFO-Methode zulässig. Aus Gründen der Vereinfachung und zur Realisierung eines einheitlichen Bewertungsverfahrens ist es naheliegend, das LIFO-Verfahren sowohl für die Handels- als auch für die Steuerbilanz zu nutzen.

 

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